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§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
- Der Verein heißt „Förderverein Sportler helfen Sportlern 1997 e. V.“; Sitz in Plattling.
- Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht Deggendorf, Nr. VR 739.
§ 2 Vereinszweck
- Finanzielle Unterstützung bei schweren Erkrankungen/Verletzungen von Sportler:innen und Mitgliedern (BLSV oder Förderverein).
- Vergabe der Fördermittel geregelt in § 10.
- Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (Abgabenordnung).
- Selbstlosigkeit; keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
- Mittel nur für satzungsgemäße Zwecke; keine Ausschüttung an Mitglieder.
- Keine unverhältnismäßigen Vergütungen; ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Vereinsvermögen.
- Änderung Gemeinnützigkeitsstatus wird dem Finanzamt angezeigt.
- Politisch und konfessionell neutral.
§ 3 Beginn der Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche Person ab 16 Jahren werden; BLSV-Sportvereine und juristische Personen können als fördernde Mitglieder aufgenommen werden.
- Vorstand entscheidet über schriftliche Beitrittserklärung mit Zweidrittelmehrheit; Beitritt Minderjähriger mit Einwilligung gesetzlicher Vertreter.
- Bei Ablehnung kann schriftlicher Widerspruch an die Mitgliederversammlung gerichtet werden.
- Verdiente Personen können Ehrenmitglieder werden (beitragsfrei).
§ 4 Ende der Mitgliedschaft
- Ende durch Tod, schriftlichen Austritt, Ausschluss oder Streichung bei Beitragsrückstand trotz Mahnung.
- Ausschluss bei grobem Verstoß gegen Satzung/Interessen: Entscheidung durch Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit; Anhörung des Mitglieds; Anfechtungsmöglichkeit vor Gericht binnen eines Monats.
- Streichung nach wiederholter Mahnung; Streichung erst nach Ablauf von drei Monaten nach zweiter Erinnerung mit Hinweis auf Streichung.
§ 5 Beiträge und Spenden
- Jahresbeiträge; Höhe und Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung; Fälligkeit tritt ohne Mahnung ein.
- Beiträge gelten als Spenden.
- Beiträge dürfen nicht so hoch sein, dass die Allgemeinheit ausgeschlossen wird.
- Bei unverschuldeter finanzieller Notlage können Beiträge gestundet oder erlassen werden (Entscheidung Vorstand).
§ 6 Organe des Vereins
- Organe: Vorstand, Beirat und Mitgliederversammlung.
- Ämter grundsätzlich ehrenamtlich; Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB gegen Beleg (z. B. Fahrtkosten, Porto, Telefon usw.).
§ 7 Der Vorstand
- Bestand: Vorsitzende/r, zwei gleichberechtigte Stellvertreter/innen, Schatzmeister/in, Schriftführer/in.
- Vertretung gerichtlich/außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder.
- Wahl durch Mitgliederversammlung für zwei Jahre; im Amt bis satzungsgemäßer Neuwahl.
- Wählbar ab 18 Jahren; verschiedene Vorstandsämter nicht in einer Person vereinbar.
- Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, wählt der verbleibende Vorstand einen Ersatz (Bestätigung bei nächster Mitgliederversammlung erforderlich).
- Vorstand führt Geschäfte; Rechtsgeschäfte über 5000 € bedürfen vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung.
§ 8 Der Beirat
- Beirat steht dem Vorstand zur Entscheidung über Vergabe der Fördermittel zur Seite.
- Besteht aus mindestens sechs Personen.
- Soll vertreten sein: Vertreter der Stadtsportverbände, BLSV, Medizin und Wirtschaft.
- Wahl auf zwei Jahre; Rücktritt jederzeit möglich (nicht zur Unzeit).
- Beirat schlägt Empfänger von Fördermitteln vor; Abstimmung über Zuwendung und Höhe im Vorstand mit Beirat (einfache Mehrheit).
§ 9 Die Mitgliederversammlung
- Findet einmal jährlich statt; zusätzlich einberufbar bei Vereinsinteresse oder auf Antrag von 1/5 der Mitglieder.
- Einladung mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mit Tagesordnung.
- Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung beschlussfähig.
- Beschlüsse/Wahlen: einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
- Änderung der Satzung: 3/4-Mehrheit; Änderung des Vereinszwecks: 9/10 der anwesenden Stimmberechtigten.
- Art der Abstimmung legt Versammlungsleiter fest; schriftlich bei Antrag von 1/3 der erschienenen Mitglieder.
- Beschlüsse sind zu protokollieren; Protokoll von Vorsitzendem/Versammlungsleiter zu unterschreiben.
§ 10 Richtlinien zur Vergabe der Mittel
- Förderberechtigt sind Sportvereinsmitglieder oder Fördervereinsmitglieder, die unverschuldet in gesundheitliche und finanzielle Not geraten sind.
- Einzelfallentscheidungen treffen Vorstand und Beirat.
- Verfahren:
- Anspruchsberechtigte können dem Vorstand/Beirat gemeldet werden.
- Vorstand beauftragt Beirat, Unterlagen zum Fall einzuholen und Vorschlag zu Höhe/Art der Unterstützung zu erarbeiten.
- Entscheidung/Abstimmung gem. § 8 Abs. 5.
- Ziel: schnelle Bereitstellung der Fördermittel.
§ 11 Kassenprüfung
- Mitgliederversammlung wählt für zwei Jahre zwei Kassenprüfer (nicht Vorstands-/Beiratsmitglieder).
- Kassenprüfer prüfen Kasse, Bücher und Belege mindestens einmal jährlich sachlich und rechnerisch; Prüfbericht an Mitgliederversammlung; Antrag auf Entlastung bei ordnungsgemäßer Führung.
- Prüfbericht vorab schriftlich zu übergeben.
- Sonderprüfungen sind möglich.
§ 12 Auflösung des Vereins
- Auflösung durch Beschluss der Mitgliederversammlung, die eigens hierzu einberufen wurde; mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder müssen anwesend sein (ansonsten erneute Versammlung binnen vier Wochen, dann unabhängig von Anwesenheit beschlussfähig).
- Zur Auflösung sind 9/10 der gültigen Stimmen erforderlich.
- Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt Vermögen an BLSV Kreis Deggendorf mit Auflage zur ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige Zwecke, insbesondere Jugendarbeit im Landkreis.
- Beschlüsse über Vermögensverwendung sind erst nach Zustimmung des Finanzamtes ausführbar.
- Bei Rechtsformänderung/Verschmelzung geht Vermögen an neuen Rechtsträger, sofern Zweck gewährleistet bleibt.
- Bei Liquidation sind die amtierenden Vorsitzenden Liquidatoren, sofern nicht anders beschlossen.
§ 13 Gültigkeit der Satzung
- Satzung beschlossen am 29.09.2022.
- Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
- Alle bisherigen Satzungen treten außer Kraft.