Satzung

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein heißt „Förderverein Sportler helfen Sportlern 1997 e. V.“; Sitz in Plattling.
  2. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  3. Eintragung im Vereinsregister Amtsgericht Deggendorf, Nr. VR 739.

§ 2 Vereinszweck

  1. Finanzielle Unterstützung bei schweren Erkrankungen/Verletzungen von Sportler:innen und Mitgliedern (BLSV oder Förderverein).
  2. Vergabe der Fördermittel geregelt in § 10.
  3. Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (Abgabenordnung).
  4. Selbstlosigkeit; keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  5. Mittel nur für satzungsgemäße Zwecke; keine Ausschüttung an Mitglieder.
  6. Keine unverhältnismäßigen Vergütungen; ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Vereinsvermögen.
  7. Änderung Gemeinnützigkeitsstatus wird dem Finanzamt angezeigt.
  8. Politisch und konfessionell neutral.

§ 3 Beginn der Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche Person ab 16 Jahren werden; BLSV-Sportvereine und juristische Personen können als fördernde Mitglieder aufgenommen werden.
  2. Vorstand entscheidet über schriftliche Beitrittserklärung mit Zweidrittelmehrheit; Beitritt Minderjähriger mit Einwilligung gesetzlicher Vertreter.
  3. Bei Ablehnung kann schriftlicher Widerspruch an die Mitgliederversammlung gerichtet werden.
  4. Verdiente Personen können Ehrenmitglieder werden (beitragsfrei).

§ 4 Ende der Mitgliedschaft

  1. Ende durch Tod, schriftlichen Austritt, Ausschluss oder Streichung bei Beitragsrückstand trotz Mahnung.
  2. Ausschluss bei grobem Verstoß gegen Satzung/Interessen: Entscheidung durch Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit; Anhörung des Mitglieds; Anfechtungsmöglichkeit vor Gericht binnen eines Monats.
  3. Streichung nach wiederholter Mahnung; Streichung erst nach Ablauf von drei Monaten nach zweiter Erinnerung mit Hinweis auf Streichung.

§ 5 Beiträge und Spenden

  1. Jahresbeiträge; Höhe und Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung; Fälligkeit tritt ohne Mahnung ein.
  2. Beiträge gelten als Spenden.
  3. Beiträge dürfen nicht so hoch sein, dass die Allgemeinheit ausgeschlossen wird.
  4. Bei unverschuldeter finanzieller Notlage können Beiträge gestundet oder erlassen werden (Entscheidung Vorstand).

§ 6 Organe des Vereins

  1. Organe: Vorstand, Beirat und Mitgliederversammlung.
  2. Ämter grundsätzlich ehrenamtlich; Aufwendungsersatz gemäß § 670 BGB gegen Beleg (z. B. Fahrtkosten, Porto, Telefon usw.).

§ 7 Der Vorstand

  1. Bestand: Vorsitzende/r, zwei gleichberechtigte Stellvertreter/innen, Schatzmeister/in, Schriftführer/in.
  2. Vertretung gerichtlich/außergerichtlich durch je zwei Vorstandsmitglieder.
  3. Wahl durch Mitgliederversammlung für zwei Jahre; im Amt bis satzungsgemäßer Neuwahl.
  4. Wählbar ab 18 Jahren; verschiedene Vorstandsämter nicht in einer Person vereinbar.
  5. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, wählt der verbleibende Vorstand einen Ersatz (Bestätigung bei nächster Mitgliederversammlung erforderlich).
  6. Vorstand führt Geschäfte; Rechtsgeschäfte über 5000 € bedürfen vorheriger Zustimmung der Mitgliederversammlung.

§ 8 Der Beirat

  1. Beirat steht dem Vorstand zur Entscheidung über Vergabe der Fördermittel zur Seite.
  2. Besteht aus mindestens sechs Personen.
  3. Soll vertreten sein: Vertreter der Stadtsportverbände, BLSV, Medizin und Wirtschaft.
  4. Wahl auf zwei Jahre; Rücktritt jederzeit möglich (nicht zur Unzeit).
  5. Beirat schlägt Empfänger von Fördermitteln vor; Abstimmung über Zuwendung und Höhe im Vorstand mit Beirat (einfache Mehrheit).

§ 9 Die Mitgliederversammlung

  1. Findet einmal jährlich statt; zusätzlich einberufbar bei Vereinsinteresse oder auf Antrag von 1/5 der Mitglieder.
  2. Einladung mindestens zwei Wochen vorher schriftlich mit Tagesordnung.
  3. Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung beschlussfähig.
  4. Beschlüsse/Wahlen: einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
  5. Änderung der Satzung: 3/4-Mehrheit; Änderung des Vereinszwecks: 9/10 der anwesenden Stimmberechtigten.
  6. Art der Abstimmung legt Versammlungsleiter fest; schriftlich bei Antrag von 1/3 der erschienenen Mitglieder.
  7. Beschlüsse sind zu protokollieren; Protokoll von Vorsitzendem/Versammlungsleiter zu unterschreiben.

§ 10 Richtlinien zur Vergabe der Mittel

  1. Förderberechtigt sind Sportvereinsmitglieder oder Fördervereinsmitglieder, die unverschuldet in gesundheitliche und finanzielle Not geraten sind.
  2. Einzelfallentscheidungen treffen Vorstand und Beirat.
  3. Verfahren:
    • Anspruchsberechtigte können dem Vorstand/Beirat gemeldet werden.
    • Vorstand beauftragt Beirat, Unterlagen zum Fall einzuholen und Vorschlag zu Höhe/Art der Unterstützung zu erarbeiten.
    • Entscheidung/Abstimmung gem. § 8 Abs. 5.
    • Ziel: schnelle Bereitstellung der Fördermittel.

§ 11 Kassenprüfung

  1. Mitgliederversammlung wählt für zwei Jahre zwei Kassenprüfer (nicht Vorstands-/Beiratsmitglieder).
  2. Kassenprüfer prüfen Kasse, Bücher und Belege mindestens einmal jährlich sachlich und rechnerisch; Prüfbericht an Mitgliederversammlung; Antrag auf Entlastung bei ordnungsgemäßer Führung.
  3. Prüfbericht vorab schriftlich zu übergeben.
  4. Sonderprüfungen sind möglich.

§ 12 Auflösung des Vereins

  1. Auflösung durch Beschluss der Mitgliederversammlung, die eigens hierzu einberufen wurde; mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder müssen anwesend sein (ansonsten erneute Versammlung binnen vier Wochen, dann unabhängig von Anwesenheit beschlussfähig).
  2. Zur Auflösung sind 9/10 der gültigen Stimmen erforderlich.
  3. Bei Auflösung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt Vermögen an BLSV Kreis Deggendorf mit Auflage zur ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige Zwecke, insbesondere Jugendarbeit im Landkreis.
  4. Beschlüsse über Vermögensverwendung sind erst nach Zustimmung des Finanzamtes ausführbar.
  5. Bei Rechtsformänderung/Verschmelzung geht Vermögen an neuen Rechtsträger, sofern Zweck gewährleistet bleibt.
  6. Bei Liquidation sind die amtierenden Vorsitzenden Liquidatoren, sofern nicht anders beschlossen.

§ 13 Gültigkeit der Satzung

  1. Satzung beschlossen am 29.09.2022.
  2. Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
  3. Alle bisherigen Satzungen treten außer Kraft.